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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jadschule Dr. Fellmer

inkl. Widerrufsbelehrung

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lehrgänge und Seminare der Jagdschule Dr. Fellmer (auch kurz: Jagdschule genannt).
  2. Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Jagdschule zustande.
  3. Die Jagdschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Leistungen und Durchführung

  1. Die Jagdschule ist berechtigt, Lehrgänge organisatorisch anzupassen (z. B. Blended Learning, Online-Unterricht).
  2. Ein Anspruch auf Durchführung in einer bestimmten Form besteht nicht, soweit dies zumutbar ist.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise.
  2. Der Gesamtpreis ist mit Vertragsschluss fällig; die Zahlung ist in zwei Raten möglich (50 % bei Anmeldung, die Restzahlung sodann 1 Monat vor Lehrgangsbeginn), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
  3. Fortbildungsseminare sind sofort bei Anmeldung vollständig zu bezahlen.
  4. Zusatzkosten (Unterkunft, Verpflegung etc.) sind in der Lehrgangsgebühr nicht enthalten.

4. Rücktritt und Stornierung

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich.
  2. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 1 Monat vor Lehrgangsbeginn, werden 50 % der Lehrgangsgebühr erstattet, sofern bereits die gesamte Lehrgangsgebühr gezahlt worden ist. Erfolgt der Rücktritt nicht bis einen Monat vor Lehrgangsbeginn, so erfolgt keine Erstattung und der Teilnehmer ist zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
  3. Stellt der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer, so wird er von der Zahlungspflicht frei, soweit der Ersatzteilnehmer der Jagdschule die Lehrgangsgebühr zahlt. Der Ersatzteilnehmer ist bei der Anmeldung gegenüber der Jagdschule ausdrücklich als Ersatzteilnehmer zu benennen. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, der Jagdschule nachzuweisen, dass der Jagdschule kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

5. Höhere Gewalt

Bei Ausfall durch höhere Gewalt besteht kein Schadensersatzanspruch. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet, sofern keine Ersatzleistung erfolgt.

6. Teilnahmevoraussetzungen

Regelmäßige Teilnahme an den Unterrichtseinheiten ist Pflicht. Bei Nichterfüllung kann die Prüfungszulassung entfallen.

7. Garantie und Wiederholung

Eine Garantie zum Bestehen der Prüfung wird nicht erklärt. Für teilnehmende Personen aller Lehrgänge mit Ausnahme des Intensivlehrganges (Individual- und Kompaktkurs), für teilnehmende Personen, die ihre Ausbildung über mehrere Kurse verteilen und für Prüfungswiederholer erfolgt folgende Zusage: bei Nichtbestehen der Prüfung erstattet die Jagdschule der teilnehmenden Person die Lehrgangsgebühr abzüglich der tatsächlich für sie verauslagten Sachkosten (Lehrunterlagen, Versicherung, Schießgebühren, Munition u. ä.). Alternativ kann die teilnehmende Person bei Nichtbestehen des schriftlichen oder mündlich/praktischen Teils der Jägerprüfung einmal einen Lehrgang für Prüfungswiederholer oder notwendige Lehrgangsteile des theoretischen Unterrichts in dem nächsten stattfindenden Kurs kostenlos belegen; für praktische Wiederholungsübungen, soweit sie gesondert durchgeführt werden, fällt eine Kostenpauschale an; bei Nichtbestehen der Schießprüfung kann die teilnehmende Person die Ausbildungsteile Waffenhandhabung und Schießausbildung einmal kostenlos in dem nächsten stattfindenden Kurs belegen. In diesem Fall fallen die Schießkosten (Schießgebühren, Munition, Versicherung) an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die lückenlose Teilnahme an allen Unterrichtsstunden, der erfolgreiche Abschluss aller während des Kurses durchgeführten Testate (schriftlich, mündlich, in der Waffenhandhabung und in den Schießergebnissen) und die Teilnahme an allen Prüfungsabschnitten. Der Anspruch auf diese Garantieleistungen ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Prüfungsergebnisses (mündlich durch den Prüfungsvorsitzenden an den Prüfungstagen) schriftlich mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen und erlischt bei verspäteter Meldung. Kann die teilnehmende Person krankheitsbedingt (ärztliches Attest) den Lehrgang nicht antreten oder muss ihn abbrechen, so kann sie einmal ohne weitere Kosten innerhalb eines Jahres einen Ausweichlehrgang gleichen Typs belegen. Nur die für die teilnehmende Person aufzubringenden Ausgaben (Schießgebühren, Munition, Versicherung) sowie eine Umbuchungsgebühr fallen erneut an. Zusatzkosten sind selbst zu tragen. Die Jagdschule stellt wiederholt die Leistungen der teilnehmenden Person durch Prüfungssimulationen fest. Beurteilt die Jagdschule die Kenntnisse und Fähigkeiten der teilnehmenden Person als unzureichend und rät der teilnehmenden Person von der Teilnahme an der Jägerprüfung ab, entfällt der Garantieanspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühren, falls die teilnehmende Person dennoch an der Prüfung teilnimmt. Die Garantieleistung reduziert sich dann darauf, einmal einen Lehrgang für Prüfungswiederholer oder notwendige Lehrgangsteile des theoretischen Unterrichts in dem nächsten stattfindenden Kurs kostenlos zu belegen.

8. Haftung

  1. Die Jagdschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Die Jagdschule haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Jagdschule nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für von der teilnehmenden Person mitgebrachte Gegenstände, sofern die Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Zustimmung nicht erlaubt.

10. Datenschutz

Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.

11. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Jagdschule.

12. Widerruf

Unsere Widerrufbelehrung ist Teil der AGB

Ihr Kontakt

Dr. Gerd Fellmer

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