Die "Dr. Fellmer"-Garantie *

Dr. Fellmer Garantie
„Profitieren auch Sie von erprobten Lehrmethoden und unserer Erfahrung“

Dr. Gerd Fellmer

Die richtige Wahl zu treffen, kann so einfach sein

Unterbrechung oder Abbruch des Lehrgangs wegen Krankheit.

Kurze Unterbrechungen des Lehrgangs werden wir versuchen, mit Ihnen nachzuholen, soweit die geforderten Mindestanforderungen bis zum Prüfungstermin erreichbar sind. Sollten Sie krankheitsbedingt Ihren Lehrgang nicht antreten können oder abbrechen müssen, so können Sie ohne weitere Kosten innerhalb eines Jahres einen Ausweichlehrgang belegen. Nur die für Sie persönlich aufzubringenden Ausgaben (Schießgebühren, Munition, Versicherung) fallen erneut an.

„Schnupper-Garantie“

Sie haben den Lehrgang begonnen, stellen aber fest, dass Sie doch lieber auf die Jagdausbildung verzichten möchten. Dann können Sie am 5. oder 6. Unterrichtstag ohne Angaben von Gründen den Ausbildungslehrgang verlassen und erhalten 50% der Lehrgangsgebühr erstattet, abzüglich der für Sie persönlich angefallenen Ausgaben (Schießgebühren, Munition, Lehrunterlagen, Versicherung).

Wider Erwarten: Nicht-Bestehen der Prüfung

Sollten Sie – wider Erwarten - die Prüfung über die Jagdschule Dr. Fellmer nicht mit Erfolg beenden, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten unserer Garantieleistung*: Sie können kostenlos den Lehrgang für Prüfungswiederholer oder notwendige Lehrgangsteile für Ihre Wiederholungsprüfung belegen. Nur wenn Sie die Schießprüfung wiederholen müssen, fallen die Gebühren und Materialkosten für das Schießen erneut an. Die Nachprüfungsgebühr des Landesjagdverbandes ist gesondert zu entrichten. Sollten Sie die Prüfung nicht wiederholen wollen, erstatten wir Ihnen die Lehrgangsgebühr abzüglich der für Sie persönlich angefallenen Auslagen (Schießgebühren, Munition, Lehrunterlagen, Versicherung).

* Die Garantiezusage gilt nicht bei Intensivlehrgängen & für Prüfungswiederholer

Erfahren Sie mehr über den Leistungskatalog der Jagdschule Dr. Fellmer